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Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt sind nach § 35a EStG steuerbegünstigt. Durch die Finanzverwaltung wird die Unterscheidung ständig weiterentwickelt, welche Maßnahmen begünstigt werden und welche nicht. Das Bundesfinanzministerium hat den aktuellen Stand mit der nachfolgenden Tabelle vom 9.11.2016 beispielhaft wiedergegeben
Tabelle

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