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Buchführung

Unternehmer sind je nach Größe und Geschäftszweig ihres Unternehmens entweder zu einer vollständigen Buchführung verpflichtet, oder sie müssen andere geeignete Aufzeichnungen führen, um ihren Gewinn zu ermitteln und ihre umsatzsteuerlichen Meldepflichten zu erfüllen. Bei einem kleineren und nicht komplexen Betriebsgeschehen können hierfür selbstgeführte Aufzeichnungen mit einem Tabellenkalkulations- oder einfachen Buchführungsprogramm ausreichend sein.

Schnell ist jedoch der Punkt erreicht, wo dies zu viel eigene Arbeitskraft bindet oder die Komplexität der auftretenden Fragestellungen die Kenntnisse des Unternehmers übersteigen. Auch müssen die umfangreichen Prüfungs- und Dokumentationsanforderungen der Finanzverwaltung erfüllt werden können.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt empfiehlt es sich, die steuerlichen Aufzeichnungen von einem Steuerberatungsbüro erledigen zu lassen. Ich setze hierfür erfahrene Kräfte ein, die mit Hilfe der Software des Marktführers DATEV eG sicherstellen, daß sowohl die steuerlichen Vorschriften vollständig erfüllt werden als auch Sie als Unternehmer zeitnah über aussagefähige Auswertungen nach den für Ihre Branche relevanten Vorgaben verfügen. Dies ist auch für Verhandlungen mit Kreditinstituten vorteilhaft.