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Eingetragene Lebenspartnerschaften

Mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft wurde seit ihrer Schaffung im Jahre 2001 viel für die gesellschaftliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare und für deren Gleichstellung mit Ehepaaren getan. Aufgrund der politischen Gegebenheiten galt dies leider lange Zeit nicht für steuerliche Sachverhalte. Durch wegweisende Urteile haben der Europäische Gerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und der Bundesfinanzhof nunmehr auch im Steuerrecht eine Bewegung hin zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe angestoßen. Auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer ebenso wie in einigen Verkehrssteuer-sachverhalten ist die völlige Gleichstellung bereits erreicht.

Da ich selbst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebe, verfolge ich die Entwicklungen auf diesem Themengebiet mit besonderer Aufmerksamkeit. Meine Kenntnisse auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer, speziell für gleichgeschlechtliche Paare, habe ich über das Berliner Erbschaftsinstitut e.V. in einen Ratgeber der Hannchen-Mehrzweck-Stiftung eingebracht.

 

Aus den einschlägigen höchstrichterlichen Urteilen des Jahres 2010 eröffnen sich darüber hinaus Perspektiven auch auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechts. Daher kann es für eingetragene Lebenspartner trotz noch nicht abgeschlossener Gesetzgebung sinnvoll sein, bei der Einkommensteuerveranlagung 2010 mit einem entsprechend erfahrenen Steuerberater Gestaltungsmöglichkeiten auszunutzen.